Datenschutzgrundverordnung

Gegenüberstellung interner vs. externer DSB

interner DSB externer DSB
Vorhandene fachliche Qualifikation Zeit- und kostenintensiver Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation erforderlich.
Kein Kündigungsschutz Sonderkündigungsschutz von internen Datenschutzbeauftragten mit dem von Betriebsräten vergleichbar.
Transparente Kosten Unsere Kostenkalkulation bietet Ihnen klare Transparenz und Planungssicherheit.
Unvoreingenommene Herangehensweise Beim internen Datenschutzbeauftragten besteht das Risiko von Betriebsblindheit.
Kenntnis betrieblicher Prozesse Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich erst in betriebliche Prozesse einarbeiten.
mehr Freiraum für Interne Ressourcen Unsere personellen Ressourcen reduzieren den internen Zeitaufwand auf ein Minimum.
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) entfällt beim externen Datenschutzbeauftragten.
Erfahrung aus anderen Unternehmen Erfahrung aus anderen Unternehmen bieten Vergleichsmöglichkeiten und praxisnahe Lösungen.
Unabhängiger Datenschutz Der interne Datenschutzbeauftragte wird oft von Dritten als parteiisch gesehen.
Neutrale Position Neutrale Position hilft bspw. beim Vermitteln zwischen Unternehmen, Betriebsrat und Mitarbeitern.
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