Erfüllung der Aufgaben gem. Art. 39 DSGVO:
- Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und deren Mitarbeiter hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten
- Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, sowie der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten (u.a. Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung)
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgeabschätzung nach Art 35 DSGVO, sofern notwendig
- Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
- Reaktion auf Anfragen seitens Betroffener und Aufsichtsbehörden in der Regel binnen eines Arbeitstages
- Weitergehende interne Beratung in Bezug auf Fragestellungen des Datenschutzes
- Unterstützung bei der Beratung in Bezug auf Fragestellungen des Datenschutzes
- Analyse und Bewertung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Aufzeigen von praxisbezogenen Lösungswegen, Analyse und Bewertung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Aufzeigen von praxisbezogenen Lösungswegen, sowie der schriftlichen Dokumentation
- Durchführung von Schulungen und auf Wunsch von Informationsveranstaltungen, intern, als auch gegenüber Mitgliedern
- Unterstützung bei der Pflege des Verfahrensverzeichnisses, sowie weiterer erforderlicher Dokumentationen
- Dokumentation und Reporting in Form eines Jahresberichtes zu den Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter zum Zweck der Auswertung und Optimierung der Leistungserbringung
Ihre Vorteile
Datenschutz auf höchstem Niveau
Datenschutzbeauftragte von kleinen Betrieben über Mittelständler bis hin zu großen internationalen Konzernen müssen heutzutage einer Vielzahl von Anforderungen im Blick haben. Auf der einen Seite sind unterschiedliche Gesetze zu beachten und sinnvoll ins Tagesgeschäft zu integrieren, auf der anderen Seite fällt es Unternehmen aufgrund der eigenen Strukturen oft schwer, den Datenschutz innerhalb der gesamten Organisation zu etablieren. Mit unserem weitreichenden Erfahrungsschatz als externe Datenschutzbeauftragte entlasten wir dich – angepasst auf deine individuellen Gegebenheiten. Dabei stellen unsere Experten ihre Fachkunde ganz in den Dienst deiner ökonomischen Ziele im Unternehmen und oft lassen sich durch Optimierungen Prozesse vereinfachen und damit rentabler gestalten.
Gerade im Datenschutz, wenn es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht, ist Vertrauen von entscheidender Bedeutung. Wir stehen für Sorgfalt, Praxisnähe und Diskretion in der Datenschutzberatung von Unternehmen. Durch die interdisziplinäre hohe Fachkompetenz der Berater können wir dich dabei unterstützen, den technischen Schutz sicherzustellen. Dieser ist nach DSGVO für alle Betriebe verpflichtend. Mit der Durchführung einer IT-Schwachstellenanalyse erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis zum Schutz der personenbezogenen Daten. Unsere Referenzen als externe Datenschutzbeauftragte sprechen für uns. Gern nehmen wir uns Zeit für eine persönliche Beratung und fertigen dir unverbindlich und kostenlos ein speziell auf deine Belange zugeschnittenes Angebot an. Für die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten finden wir den für dich passenden Berater.
Unser Ablauf
- Eingang Ihrer Anfrage
- Angebot
- Vertragsabschluss
- Datenschutz-Check
- Laufende Betreuung
Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
Für die Ermittlung der Kosten für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat sich ein sorgfältiges individuelles Vorgehen bewährt, um speziell auf Ihre Gegebenheiten eingehen zu können. Wir bieten keine Standards, sondern beziehen die ganz persönlichen Prozesse und Strukturen Ihres Unternehmens im Umgang mit personenbezogenen Daten mit ein. Bei der Kostenermittlung kommt uns ein großer Erfahrungsschatz zu Gute, damit wir Ihnen ein treffsicheres Angebot im Datenschutz zuschneiden können, das Ihren Wünschen entspricht.
Faktoren die den Preis beeinflussen: Anzahl der Standorte; Mitarbeiterzahl; Internationaler Datentransfer; Anzahl der Gesellschaften; Betriebsrat vorhanden; Art der Daten
Gegenüberstellung interner vs. externer DSB
interner DSB | externer DSB | ||
Vorhandene fachliche Qualifikation | Zeit- und kostenintensiver Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation erforderlich. | ||
Kein Kündigungsschutz | Sonderkündigungsschutz von internen Datenschutzbeauftragten mit den von Betriebsräten vergleichbar. | ||
Transparente Kosten | Unsere Kostenkalkulation bietet Ihnen klare Transparenz und Planungssicherheit. | ||
Unvoreingenommene Herangehensweise | Beim internen Datenschutzbeauftragten besteht das Risiko von Betriebsblindheit. | ||
Kenntnis betrieblicher Prozesse | Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich erst in betriebliche Prozesse einarbeiten. | ||
Freihaltung interner Ressourcen | Unsere personellen Ressourcen reduzieren den internen Zeitaufwand auf ein Minimum. | ||
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats | Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) entfällt beim externen Datenschutzbeauftragten. | ||
Erfahrung aus anderen Unternehmen | Erfahrung aus anderen Unternehmen bieten Vergleichsmöglichkeiten und praxisnahe Lösungen. | ||
Unabhängiger Datenschutz | Der interne Datenschutzbeauftragte wird von Dritten als parteiisch gesehen. | ||
Neutrale Position | Neutrale Position hilft bspw. beim Vermitteln zwischen Unternehmen, Betriebsrat und Mitarbeitern. |
Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten
Wir sagen Ihnen, was Sie über die Funktion des Datenschutzbeauftragten wissen sollten.